Hinweisgebersystem

Das Vertrauen der Kunden in unser Unternehmen und seine Produkte ist seit über 75 Jahren unser wertvollstes Gut, daher ist es von höchstem Wert, die Reputation der asw.AUTOMOBILE aufrechtzuerhalten. Nur wenn wir uns aufrichtig verhalten, festigen wir das gewonnene Vertrauen und schützen das Unternehmen, seine Mitarbeiter und unsere Umwelt.

Unser Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitenden der asw.AUTOMOBILE oder unseren Zulieferern entgegen.

Alle Geschäftspartner der asw.AUTOMOBILE erwarten, dass Sie sich auf ein rechtskonform handelndes Unternehmen verlassen können. Voraussetzung hierfür ist primär, dass wir mit unseren vertraglichen Vereinbarungen vertraut sind. Wir bekennen uns zu einer nachhaltigen, werteorientierten Unternehmenskultur und erwarten das Gleiche von unseren Geschäftspartnern.

Wir handeln integer in unseren Geschäftsbeziehungen zu anderen und erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich an Recht und Gesetz halten. Die Beziehungen zu Geschäftspartnern beruhen auf Ehrlichkeit, Klarheit und Fairness in den Aussagen und im Verhalten.

Um den Mitarbeitenden Orientierung zu geben, haben wir bei der ASW verbindliche Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct). Er definiert die Rahmenbedingungen, die für unsere tägliche Arbeit gelten.

Hinweise einreichen – jedoch richtig!

Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden.

Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze oder das Kartellrecht, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing. Neben Beschäftigten können Geschäftspartner_innen, Kund_innen und oder sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.

Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet die interne Meldestelle diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber_innen). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgeber_innen notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? – Wann war der Vorfall?
  • Wie? – Wie oft ist er passiert?
  • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Schutz für alle Hinweisgeber_innen und Betroffene

Unser System entspricht den Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie, sowie dem aktuellen Gesetzesentwurf zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz und weist hohe Sicherheitsstandards auf. Ihre IP-Adresse wird zu keiner Zeit gespeichert und ist somit weder dem Unternehmen noch dem IT-Dienstleister noch den Fallbearbeitern zugänglich. Zugang zu allen zur Verfügung stehenden Kanälen (per Internet-basierter Plattform, per Telefon oder per persönlichem Treffen) erhalten Sie hier: